Leistungen
Krisenmanagement – Crashobjekte
Eine Krise bedeutet neben gestörten Abläufen sowie Unstimmigkeiten zwischen den beteiligten, auch immer einen Verlust von Zeit und Geld.
Hier hilft das Ingenieurbüro Reitberger mit seiner langjährigen Erfahrung in verschiedensten Projekten seinen Auftraggebern im Krisenfall, durch Beschleunigungs- und Verbesserungsmaßnahmen die gestörten Abläufe, vor allem im Hinblick auf Zeit und Kosten, neu zu strukturieren. Diese Leistung führen wir dann im Zuge der LPH 8 als neue Bauleitung im Projekt für unsere Auftraggeber durch.
Als Referenzen hierfür finden Sie diese Projekte auf unserer Homepage.
Leistungsphase 6 HOAI Vorbereitung der Vergabe
Vor dieser Leistung wird bereits mit dem Bauherrn der gesteckte Kostenrahmen erneut besprochen und genaustens festgelegt um die Projektziele zu erreichen.
Die Vorbereitung der Vergabe ist ein Teil der Bauplanung zur Erstellung von Bauwerken und in Deutschland die sechste der neun in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) festgelegten Leistungsphasen.
Sie beinhaltet zunächst die Aufstellung eines Vergabeterminplans. Die Ermittlung von Mengen auf Basis der Ausführungspläne dient als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen.
Anhand der Leistungsverzeichnisse werden die Kosten ermittelt und durch einen Vergleich mit der Kostenberechnung die Kostenkontrolle durchgeführt. Alle Arbeiten erfordern dabei Abstimmung und Koordination der an der Planung beteiligten Fachbereiche. Die Zusammenstellung der Vergabeunterlagen schließt die Leistungsphase ab.
- Aufstellen eines Vergabeterminplans
- Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf der Grundlage der Ausführungsplanung unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
- Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten
- Ermitteln der Kosten auf der Grundlage vom Planer bepreister Leistungsverzeichnisse
- Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung
- Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche
Leistungsphase 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation
Gemäß Anlage 10 (zu§34Absatz4, §35 Absatz 7) Grundleistungen im Leistungsbild Gebäude und Innenräume, besondere Leistungen, Objektlisten
Im Gegensatz zur Leistungsphase 9 umfasst diese insbesondere das Überwachen der Ausführung des Bauwerks auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen.
Er muss die Baustelle und die dort tätigen Unternehmen und Handwerker gezielt überwachen und koordinieren, damit das Bauwerk frei von Mängeln, wie geplant, ausgeführt wird. Er muss die Überwachung regelmäßig und sehr eingehend vornehmen.
Dabei sind die anerkannten Regeln der Baukunst und Technik (DIN-Normen und Herstellerrichtlinien) zu berücksichtigen. Die einschlägigen Vorschriften und DIN–Normen sind heranzuziehen. Die Tätigkeit, der am Baugeschehen Beteiligten ist zu koordinieren.
Ein Bautagebuch sollte in diesem Leistungsabschnitt geführt werden. Eine Herausgabe an den Bauherren ist allerdings nicht erforderlich. Die Abnahme hat der Architekt vorzubereiten. Die rechtsgeschäftliche Abnahme erfolgt durch den Architekten nur, wenn er hierzu auch bevollmächtigt ist, ansonsten ist dies Sache des Auftraggebers.
- Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik
- Überwachen der Ausführung von Tragwerken mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis
- Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten
- Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm)
- Dokumentation des Bauablaufs (zum Beispiel Bautagebuch)
- Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen
- Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der bauausführenden Unternehmen
- Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen
- Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen
- Kostenfeststellung, zum Beispiel nach DIN 276
- Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber
- Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran
- Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts
- Übergabe des Objekts
- Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche
- Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel
Leistungsphase 7 HOAI Mitwirken bei der Vergabe
Gemäß Anlage 10 (zu§34Absatz4, §35 Absatz 7) Grundleistungen im Leistungsbild Gebäude und Innenräume, besondere Leistungen, Objektlisten
Hierzu gehört die Prüfung und Wertung von Angeboten und Kostenanschlägen.
Es sind alle Verdingungsunterlagen zusammenzustellen. Dazu gehören nicht nur Leistungsverzeichnisse nach Leistungsbereichen sondern auch die technischen Vorbemerkungen, besondere und allgemeine Vertragsbedingungen und ggf. Terminpläne.
Die Unterlagen sollten für einen problemlosen Bauverlauf möglichst vollständig und systematisch zusammengestellt werden.
- Koordinieren der Vergaben der Fachplaner
- Einholen von Angeboten
- Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen oder Teilleistungen, Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise
- Führen von Bietergesprächen
- Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens
- Zusammenstellen der Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche
- Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen oder der Kostenberechnung
- Mitwirken bei der Auftragserteilung
Leistungsphase 9 Objektüberwachung
Gemäß Anlage 10 (zu§34Absatz4, §35 Absatz 7) Grundleistungen im Leistungsbild Gebäude und Innenräume, besondere Leistungen, Objektlisten.
Leistungsphase 9 ist die Überwachung nach Abnahme zur Durchsetzung der Gewährleistungsansprüche des Bauherrn. Als Grundleistung nennt die HOAI die Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche gegenüber den bauausführenden Firmen. Hierbei soll dafür Sorge getragen werden das innerhalb der Gewährleistungsfrist, Mängel festgestellt werden.
- Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen
- Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen
- Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
Inbetriebnahmemanagement
Meist denkt man bei der Inbetriebnahme an die letzte Phase eines Projektes. Verfolgen auch Bauherren und Erbauer diesen Ansatz, endet ein Projekt jedoch nicht selten in zeitlichen Verzögerungen, Nachforderungen, höheren Baukosten. Die Ursachen hierfür sind vielfältig und reichen vom anhaltenden Preisdruck über die steigende Komplexität der technischen Ausrüstung und deren technischen Standards sowie dem gleichzeitig fehlenden Verständnis hierfür auf Seiten der Bauherren bis hin zur sinkenden, fachlichen Expertise vieler Beteiligter. Ein Blick in die Praxis zeigt darüber hinaus, dass die Durchführung des Inbetriebnahmemanagements durch ein zum Fachplaner und Projektsteuerer abgegrenztes, externes Team große Vorteile bringt. Als neutraler Player tritt hierbei das Ingenieurbüro Reitberger auf und vertritt dabei alle Interessen – und zielt von Anfang an auf eine effiziente und erfolgreiche Inbetriebnahme hin.
Warum Inbetriebnahmemanagement?
- Frühzeitige Definition der Anforderungen an alle
- Projektbegleitende Überwachung der Erfüllung der definierten Anforderungen – technisch und zeitlich
- Beachtung aller Interessen durch Neutralität
- Unterstützung einer kooperativen Zusammenarbeit aller Beteiligten
- Hohe fachliche Kompetenz durch Einsatz von Spezialisten
- Einhaltung von Fristen n Vermeidung von Nachforderungen, bzw. Baukostenerhöhungen oder Konventionalstrafen
- Vermeidung von Mietminderungsansprüchen durch Mieter